Freie Namenswahl – 74. Landeskongress (04/05.11.2017)

Die Jungen Liberalen Niedersachsen setzen sich für eine Änderung des Namensänderungsgesetzes (NamÄndG) § 3 und § 11 ein. Eine Namensänderung sollte nicht nur gerechtfertigt sein, wenn vom zuständigen Amt ein wichtiger Grund festgestellt wird, sondern nach eigenem Ermessen der betroffenen Person. Die Änderung soll das erste Mal frei möglich sein, danach alle sechs Jahre.

Dem zuständigen Amt wird jedoch weiterhin ein Vetorecht zugesprochen werden, von dem insbesondere bei mit Betrugsdelikten vorbestraften Personen und Anträgen auf Namensänderungen zu unangemessenen Namen Gebrauch gemacht werden kann. Die unmittelbare Beteiligung der zuständigen Polizeibehörde ist hierfür wichtig.

Die Forderung nach freien Namenswahl dient der Förderung eines möglichst selbstbestimmten Lebens, in dem die Entscheidungen von Privatpersonen vom Staat toleriert werden müssen.