Den Arbeitnehmer vor der SPD beschützen – 76. Landeskongress (10/11.11.2018)

Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.02.1995, zuletzt auf Initiative der SPD ergänzt um den Artikel I vom 21.02.2017, ist umgehend auf den Stand vor dem 21.02.2017 rückabzuwickeln. Dies soll geschehen, bis eine funktionierende Regelung zur Überlassungsdauer und dem Prinzip des equal pay gefunden wurde.