Konsequentes rechtsstaatliches Vorgehen gegen Rechtsextremismus – Landeskongress (08.03.2020)

Aus diesem Grund fordern wir die Einstufung von Combat 18 als terroristische Vereinigung. Das bereits verbotene, jedoch mit Combat 18 verzahnte und weiterhin im Untergrund operierende Netzwerk „Blood and Honor“ und dessen Mitglieder müssen nachfolgend wegen Finanzierung und Unterstützung einer terroristischen Vereinigung belangt werden.

Des Weiteren fordern wir eine nachrichtendienstliche Überprüfung der Geldflüsse, die sich durch immer professionellere und größere Musikveranstaltungen im subkulturellen Geschäftszweig der rechtsextremen Szene etabliert haben, um auch hier im Zweifelsfall juristische Schritte nach § 89c StGB einleiten zu können.

Darüber hinaus fordern wir die juristische Aufarbeitung und gegebenenfalls die Einleitung eines 17 Verbotsverfahrens gegen die rechtsextremistischen Splitterparteien „Die Rechte“ sowie „Der III. Weg“, sofrn dies juristisch nicht haltbar sein sollte, den Ausschluss von der staatlichen Parteienfinanzierung gemäß Art. 21 Abs. 3 GG.

Nach eingehender Evaluation der Erkenntnisse aus den NSU Untersuchungsausschüssen und der jüngeren Vergangenheit, gelangen wir zu der Schlussfolgerung, dass das System von Vertrauenspersonen und so genannten V-Mann Führern nicht mehr uneingeschränkt vertrauenswürdig und einsatzfähig ist.

Aus diesem Grund fordern wir eine Reformation des V-Mann Systems unter Begleitung mehrerer gesetzlicher Änderungen und Anpassungen.

1. In Strukturen und Regionen mit hoher V-Mann Dichte sind im Einzelnen verdeckte Ermittler zu platzieren, um eine geeignete Gegenkontrolle der V-Personen vornehmen zu können.

2. Die Innenministerien der Länder haben eine Prüfgruppe einzuführen, die nicht in den Landesämtern für Verfassungsschutz, aber innerhalb des Innenministeriums liegt, welche in regelmäßigen Abständen eine Prüfung der Fortschritte und der Vertrauenswürdigkeit nach Aktenlage der Landesämter für Verfassungsschutz vornimmt.

3. Es sind juristische Vorschriften zu schaffen, nach denen es illegal ist Gelder, die von dem Landesamt für Verfassungsschutz für V-Mann Tätigkeiten erworben wurde, zurück in die Szene zu investieren.

Darüber hinaus sind folgende gesetzlichen Anpassungen und Maßnahmen vorzunehmen, um eine bessere Lagebilderkennung in extremistischen Gruppen vornehmen zu können.

1. Der § 2 des Rechtsextremismus Datei Gesetzes (RedG) ist so abzuändern, dass nicht erst bei Aufruf oder Durchführung von Gewalt eine Speicherung in der betroffenen Datei erfolgt, sondern bereits dann, wenn polizeiliche oder nachrichtendienstliche Erkenntnisse die Annahme rechtfertigen, dass die betroffene Person einen regelmäßigen Kontakt hält und/oder Aktivitäten rechtsextremer Gruppierungen oder losen Personenverbindungen beiwohnt.

Der § 7 des RedG ist so zu ändern, dass von den Landesämtern und dem Bundesamt für Verfassungsschutz jederzeit zur sogenannten Lagebilderkennung Einblick in die Datei genommen werden kann.

Darüber hinaus sind Möglichkeiten und Rahmenbedingungen zu schaffen, die ein automatisiertes Verfahren ermöglichen, indem die Verfassungsschutzämter immer dann informiert werden, wenn polizeiliche Erkenntnisse ergeben, dass eine Person, die in der ReD gespeichert ist, einer Straftat mit szenetypischen Motivations- und Handlungsmuster beschuldigt wird.

2. Die gesetzliche Lage im Bereich des Datenschutzes ist so zu erweitern und anzupassen, dass die oben genannten Punkte juristisch einwandfrei umsetzbar sind.

Darüber hinaus, halten die Jungen Liberalen Niedersachsen eine nachrichtendienstliche Beobachtung der teil-rechtsextremen Partei Alternative für Deutschland und seiner Vorfeldorganisation wie bspw. der Jungen Alternative für geboten. Es ist die Möglichkeit eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses zu prüfen, in dem die Verbindung der Alternative für Deutschland in organisierte, rechtsextreme Milieus aufzuarbeiten ist. Wie bspw. in das Umfeld der Identitären Bewegung und Einzelpersonen aus dem Spektrum der NPD und Neonazi Szene.

Wir fordern eine nachrichtendienstliche Überprüfung und gegebenenfalls Überwachung des Institutes für Staatspolitik, des Antaios Verlages, der Kampagnenplattform 1%, der Compact Magazin GmbH sowie der Personen Götz Kubitschek und Jürgen Elsässer.

Der Forderung der Bundes-FDP nach einer Generalrevision unserer Mittel im Kampf gegen rechtsextremen Terror unterstützen wir ausdrücklich.

Perspektivisch werben wir auch weiterhin für eine Zusammenlegung aller Landesämter für Verfassungsschutz mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz.

Ehrenmann im Ehrenamt – Landeskongress (07.03.2020)

1. Gegen ein allgemeines Dienstjahr

Teile des politischen Spektrums in Deutschland versuchen sich aktuell wieder darüber zu profilieren, dass sie ein allgemeines Dienstjahr für Jugendliche fordern. Die Jungen Liberalen Niedersachsen lehnen eine solche Verstaatlichung eines Lebensjahres junger Menschen vehement ab. Aus unserer Sicht sollen hierdurch nur die Verfehlungen der Politik in Sachen Verteidigungs-, Pflege- und Ehrenamtspolitik der letzten Jahre auf dem Rücken der jungen Generation ausgeglichen werden. Allerdings werden die Personal- und Materiallücken z.B. in der Bundeswehr und der Pflege nicht durch unausgebildete und unmotivierte Zeitarbeitskräfte gefüllt. Im Gegenteil würden Dienstpflichtige nur eine kurzzeitige Entlastung, wenn nicht sogar eine Belastung der dauerhaften Arbeitskräfte in diesen Berufsgruppen darstellen, da ihre Ausbildung bzw. Einarbeitung nicht nur (Arbeits-) Zeit, sondern auch Geld und andere Kapazitäten kosten würde. Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern stattdessen eine adäquate Bezahlung und attraktive Ausbildungsgestaltung der entsprechenden Berufsgruppen, damit sich wieder mehr junge Menschen freiwillig dazu entscheiden solche Berufe zu ergreifen.

2. Stärkung des Ehrenamts

Weiterhin setzen wir uns für eine Stärkung von freiwilligen Engagement ein. Wir erkennen an, dass das Ehrenamt eine  tragende Säule der Alltags- und Freizeitgestaltung vieler junger Menschen darstellt. Gleichzeitig leisten ehrenamtlich Tätige einen wichtigen Beitrag zum Funktionieren unserer Gesellschaft und sollten entsprechend gewürdigt werden. In der heutigen Gesellschaft  bietet sich allerdings immer weniger Raum und Zeit dafür ein Ehrenamt wahrzunehmen. Besonders Jugendliche sind in ihrer Freizeitgestaltung sehr eingeschränkt und finden kaum die Möglichkeit ein Ehrenamt wahrzunehmen. Um das Ehrenamt zu stärken und attraktiver zu gestalten, sprechen sich die Jungen Liberalen Niedersachsen deshalb für folgende Forderungen aus:

2.1 Mehr Zeit für ehrenamtliches Engagement

Es muss im Alltag mehr Zeit für ehrenamtliches Engagement bzw. eine selbstbestimmte Freizeitgestaltung bleiben. Besonders wichtig ist für Schüler, Auszubildende und Studierende eine Anpassung der Unterrichts-, Arbeits- und Studienzeiten sowie eine Flexibilisierung des Ganztagsbereichs, damit die nicht für unterrichtliche Zwecke genutzte Zeit auch der Ausübung einem sozialen Amt gewidmet werden kann. Außerdem ist es für ein Ehrenamt unerlässlich, dass auch außerhalb von Unterrichts- und Studienzeiten Ansprechpartner bei Behörden angetroffen werden können. In diesem Zuge setzen sich die Jungen Liberalen Niedersachsen für die Einrichtung einer Koordinierungsstelle für das Ehrenamt auf kommunaler Ebene ein. So sollen sich ehrenamtlich Tätige bei Fragen und Problemen, die sich bei der Ausübung eines Ehrenamts ergeben, an eine hauptamtliche Person wenden können. Für das aktive Engagement im Vorstand oder in bestimmten Projekten eines Vereins soll außerdem die Möglichkeit einer vereinfachten Freistellung von Arbeit, Unterricht oder Studium bestehen.

2.2 Vorteile durch ehrenamtliches Engagement

Zusätzlich sollen für eine Ausbildung oder ein Studium förderliche Erfahrungen aus einer ehrenamtlichen Tätigkeit bei der Bewerbung um einen Ausbildungs- oder Studienplatz besonders berücksichtigt werden. Daneben soll in bestimmten Fällen außerdem die Möglichkeit bestehen, sich die Vorstandsarbeit oder das ehrenamtliche Engagement in bestimmten Projekten für Module innerhalb der Ausbildung bzw. des Studiums selbst anrechnen zu lassen. Auch die BAFöG-Bezugsdauer soll durch nachgewiesenes ehrenamtliches Engagement des Empfängers verlängert werden können. Dabei soll die bereits existierende Regelung von hochschulpolitisch aktiven Studierenden adaptiert werden. Um Missbrauch zu vermeiden, müssen die Stunden über die Ausübung des Ehrenamtes entsprechend nachgewiesen werden. Der Antrag soll durch ein einfaches Formular erfolgen.
Politische Ehrenämter sind von dieser Regelung ausgeschlossen.

Da gerade durch Anfahrten zum Verein oder diversen Veranstaltungen in Verbindung mit dem Ehrenamt oft hohe Kosten entstehen, die nicht jeder Ehrenamtliche tragen kann, fordern die Jungen Liberalen Niedersachsen außerdem, dass ehrenamtlich Tätige grundsätzlich, so wie auch FSJler oder BfDler usw. Anspruch auf eine ermäßigte Fahrkarte für den ÖPNV haben. Fahrkarten, welche bis jetzt nur für Schüler der Sek I und II und Freiwilligendienstler bis zu einem bestimmten Alter gedacht sind, sollen auch für ehrenamtlich Tätige nutzbar sein. Außerdem fordern wir die Altersgrenze für Ehrenamtliche außer Kraft zu setzen.

Die hier geforderten Vorteile durch ehrenamtliches Engagement sowie die Möglichkeit der Nutzung einer Ehrenamtskarte o.Ä. sollen auf das Engagement in gemeinnützigen Vereinen beschränkt werden.

2.3. Heranführen an das Ehrenamt

Oft fehlt es dem Ehrenamt an Nachwuchs. Dem wollen wir entgegenwirken, indem wir junge Menschen frühzeitig an ehrenamtliches Engagement heranführen. So fordern wir bspw., dass an möglichst vielen weiterführenden Schulen einzelne Kurse oder sogar Bestandteile der Grundausbildung der Feuerwehr, des DRK, des THW usw. im Rahmen von Projekten, als Wahl(pflicht)fächer oder in Arbeitsgemeinschaften nach dem regulären Unterricht angeboten werden können. Daneben setzen wir uns dafür ein, dass für alle Schüler der SEK I – angelehnt an die Berufsorientierungstage – mindestens einmal im Laufe der SEK I ein Tag des Ehrenamts organisiert wird, in dessen Rahmen sich ehrenamtliche Vereine und Organisationen präsentieren und für sich werben können. Hierdurch wollen wir möglichst viele junge Menschen für das Ehrenamt begeistern und hierzu befähigen.

Schluss mit kirchlichen Knebelverträgen – Landeskongress (07.03.2020)

Die Jungen Liberalen sind der Überzeugung, dass 100 Jahre der Verweigerung gegenüber einem Verfassungsauftrag durch Parlamente und Regierungen in Deutschland genug sind. Es ist an der Zeit endlich eine Regelung für die Ablösung der historischen Staatsleistungen an die evangelische und katholische Kirche zu finden und die Zahlung von allgemeinen Steuermitteln ohne jegliche Zweckbindung i.H.v. derzeit 548.667.374 € zu beenden.

Die JuLis fordern daher:

  • die Einführung einer bundesrechtlichen Regelung gem.Art. 140 GG in i.V.m. Art. 137 WRV zur Ablösung der Staatskirchenleitungen, welche den Bundesländern die Ablösung der jeweiligen Staatskirchenleistungen ermöglicht.
  • Ablösung der Staatskirchenleistung auf Landesebene.

Endometri…Was? – Landeskongress (07.03.2020)

Endometriose ist eine gynäkologische Erkrankung, bei der Zysten und Entzündungen (Endometrioseherde) auftreten und sich an Eierstöcken, Darm und Bauchfell ansiedeln können.
10-15% aller Frauen entwickeln eine Endometriose und selbst konservative Schätzungen sprechen von jährlich 30.000 Neuerkrankungen in Deutschland. Sie ist verantwortlich für bis zu 60% der ungewollten Kinderlosigkeit und die zweithäufigste gynäkologische Erkrankung. Dennoch wird die Endometriose gesellschaftlich kaum wahrgenommen. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass bis zur Diagnose im Durchschnitt 10 Jahre vergehen können.
Ein Grund für Fehldiagnosen ist, dass sich die Erkrankung sehr unterschiedlich äußert. Häufige Beschwerden sind starke Schmerzen und Monatsblutungen, aber auch Müdigkeit, Erschöpfung und starke Schmerzen beim Geschlechtsverkehr. Dies schränkt somit auch die sexuelle Selbstbestimmung der betroffenen Frauen ein.
Ein weiterer Grund ist, dass sich die eindeutige Diagnose nur durch einen operativen Eingriff (Laparoskopie) feststellen lässt.
Obwohl die Erkrankung schon lange bekannt ist, sind die Ursachen ungeklärt. Die Therapiemöglichkeiten bestehen zumeist aus schmerzlindernden und hormonellen Medikamenten. Zudem gilt sie zum jetzigen Zeitpunkt als unheilbar.

Deshalb fordern wir:

  • eine bundesweite Aufklärungskampagne zu Endometriose, um junge Menschen zu informieren und eine frühere Diagnose zu ermöglichen.
  • Die Behandlung von Endometriose-Patientinnen adäquat zu entlohnen, da Ärztinnen und Ärzte häufig nicht den realen Aufwand von chronischen Erkrankungen geltend machen können.
  • Komplementär-medizinische Therapien zu unterstützen, denn die Erforschung von helfenden Therapien und deren Kostenübernahme sind unerlässlich.
  • Die Übernahme von AHB und Reha durch die Krankenkassen. Rehabilitationsmaßnahmen sind für die Genesung nach Operationen häufig notwendig. Der Zugang dazu muss für Patientinnen vereinfacht werden. Vermehrt kommt es vor, dass dem Antrag von Endometriosebetroffenen nicht oder nur in geringem Umfang entsprochen wird.

NetzDG oder Klarnamenpflicht? Opferschutz geht auch anders! – Landeskongress (07.03.2020)

Für uns Liberale ist es wichtig, das Internet als Raum der freien Meinungsäußerung und Informationsbeschaffung zu erhalten und gleichzeitig einen respektvollen, das Persönlichkeitsrecht wahrenden Umgang miteinander zu gewährleisten. Die Zunahme von Angriffen auf Politikerinnen und Politikern im Netz oder auch Internetmobbing in Schulen, nicht zuletzt der Fall von Frau Künast zeigen Handlungsbedarf auf. Klar ist: Die Freiheit Einzelner hört dort auf, wo die Freiheit Anderer beginnt.

1. Digitales Gewaltschutzgesetz:
Die Geltendmachung zivilrechtlicher Unterlassungsansprüche scheitert nicht selten an der unbekannten Identität des Accountinhabers oder der Accountinhaberin. Gleichzeitig ist das Blockieren des Accounts nicht immer ausreichend, wenn über den Account wiederholt gegen andere gehetzt wird. Für Politikerinnen und Politiker besteht außerdem das Problem durch ein Blockieren die Informations- und Meinungsfreiheit des Followers zu verletzen. Das Melden des Accounts legt die Entscheidung hingegen in die Hand der Online-Plattformen und ist nicht immer erfolgreich. Hierfür wollen wir eine rechtsstaatliche Alternative bieten. Entgegen einer Klarnamenpflicht oder einer Entscheidungsbefugnis der Online-Plattformen fordern wir für diese Konstellation ein „Digitales Gewaltschutzgesetz“. Angelehnt an das bereits existierende Gewaltschutzgesetz soll durch gerichtliche Eilentscheidungen in Fällen eines zivilrechtlichen Unterlassungsanspruchs der Account gesperrt werden können. Ob dieser besteht, wird summarisch geprüft. Das ist nur dann der Fall, wenn das Allgemeine Persönlichkeitsrecht sowie die Einschüchterung zur Meinungsäußerung der verletzten Personen der Meinungsäußerungsfreiheit der angreifenden Person überwiegt. Einfache Beleidigungen sind also nicht ausreichend. An die Sperrung des Accounts werden daher ebenso hohe Anforderungen gestellt, wie an den Unterlassungsanspruch selbst. Antragsgegnerin wäre mangels Kenntnis des Accountsinhabers oder der Accountinhaberin die Online-Plattform. Das digitale Gewaltschutzgesetz ist nur dann anwendbar, wenn die Online-Plattform Kommunikationszwecken dient. Ist der Urheber oder die Urheberin der Nachricht namentlich bekannt, ist vorrangig der Rechtsweg gegen ihn bzw. sie zu bestreiten. Das digitale Gewaltschutzgesetz versteht sich als Instrument effektiven, rechtsstaatlichen Handelns – von automatisierten Filtern muss daher abgesehen werden.

2. Aufklärungskampagne:
Eine Aufklärungskampagne soll präventiv auf einen respektvolleren Umgang im Netz hinwirken. Dabei sollen einerseits psychologische Aspekte der digitalen Kommunikation vereinfacht beleuchtet werden. Andererseits kann eine unverbindliche Netiquette Vorschläge aufzeigen, wie sich dieser Umgang gestalten kann.

3. Opferentschädigung:
§ 1 des Opferentschädigungsgesetzes ist vom „tätlichen Angriff mit gesundheitlichen Folgen“ auf den „psychischen Angriff mit gesundheitlichen Folgen“ zu erweitern. Denn auch psychische Angriffe können medizinisch diagnostizierbare Krankheiten verursachen, die eine Heilbehandlung erforderlich machen. Entscheidend ist nicht wie, sondern dass die im OEG aufgezählten Folgen verursacht werden.

4. Kriminalitätsstatistik
Die Kriminalitätsstatistik des Bundeskriminalamtes ist in der Kategorie der „Hasskriminalität“ um das Merkmal der „sexistischen Motivlage“ zu ergänzen. Bis jetzt tauchen darin rassistische, antisemitische, linke, rechte und religiöse Motive auf. Obwohl gerade Frauen im Netz sexualisiert angegriffen werden, bleibt der Umfang dieser Straftaten unbeziffert. Für effektives Handeln der Verhütungs- und Ermittlungsbehörden ist eine statistische Handlungsgrundlage aber unerlässlich. Darüber hinaus sollen sich Fortbildungen in Justiz und Polizei zu digitaler Gewalt anschließen.

5. Adhäsionsverfahren:
Das Adhäsionsverfahren nach § 403 StPO ist von Schadensersatzansprüchen auf Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche zu erweitern. Bislang kann ein Strafgericht nach einer Verurteilung nur das zivilrechtliche Urteil zu Schadensersatzansprüchen übernehmen. In Fällen von psychischen Angriffen im Netz bestehen aber häufig nur Beseitigungs- und/oder Unterlassungsansprüche. Diese Erweiterung schützt die Opfer vor einem zweiten Gerichtsverfahren mit eigener Beweislast sowie einer weiteren emotionalen und finanziellen Belastung.

6. Personelle Stärkung:
Die Justiz- und Polizeibehörden sind personell so zu verstärken, dass Präventions-, Ermittlungs- und Strafverfolgungstätigkeiten im Bereich digitaler Kriminalität nicht schon durch fehlende personelle Kapazitäten erschwert oder sogar verhindert werden.

Familiengerechter Vollzug – Sitzung des erweiterten Landesvorstands (06.03.2020)

Der familienorientierte (oder auch: familiengerechte) Vollzug soll im Niedersächsischen Justizvollzugsgesetz verankert werden.

Das bedeutet konkret:

  • Die Berücksichtigung der Belange der Familien soll ein zusätzlicher Gestaltungsgrundsatz des Strafvollzugs werden. Auch soll der Erhalt familiärer und sozialer Bindungen gefördert werden. (Bspw. als Ergänzung in § 2 NJVollZG)
  • Es sollen Mitwirkungsmöglichkeiten der Familien bei der Vollzugsgestaltung geschaffen werden. (Bspw. als Ergänzung in § 6 NJVollZG)
  • Zum Inhalt des Vollzugs sollen auch familienunterstützende Maßnahmen zählen sowie die Aufrechterhaltung, Förderung und Gestaltung von Außenkontakten. (Bspw. als Ergänzung zu § 9 Abs. 1 12 NJVollZG)
  • Der (bisher noch) sogenannte Hausfrauenfreigang soll geschlechtsneutral in die Regelungen zum offenen Vollzug Eingang finden. (§§ 12 ff. NJVollZG)
  • Familienunterstützende Angebote sollen ausdrücklich im NJVollZG benannt werden. Dabei sollen insbesondere Angebote wie Familien- und Paarberatung, Mütter- oder Väter-Trainings, Familienveranstaltungen und ähnliches festgeschrieben werden. Ebenfalls wie die Möglichkeit der Mitgestaltung dieser Angebote durch die Familien. Für Besuche und Maßnahmen dieser Art sollen 19 geeignete Räumlichkeiten vorzuhalten sein. (Evtl. im dritten Kapitel des ersten Teils oder als eigenes 20 Kapitel)
  • Das Jugendamt soll einvernehmlich in die Pflege der Beziehungen der Gefangenen mit ihren Kindern einbezogen werden. (Im Kontext zu den familienunterstützenden Angeboten zu regeln)
  • Die Kapazitäten des Eltern-Kind-Vollzugs (bisher noch: Mutter-Kind-Vollzug) sollen erweitert werden.

 

Orientierung kann hierbei die Gesetzgebung aus Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westphalen bieten.

Keine Geschlechterdiskriminierung in Haft – Sitzung des erweiterten Landesvorstands (06.03.2020)

Die Jungen Liberalen Niedersachsen setzen sich dafür ein, dass die Möglichkeit eines Eltern-Kind-Vollzugs unter denselben Voraussetzungen wie für Mütter auch Vätern in Haft eröffnet wird.

Bisher dürfen nur weibliche Häftlinge ihre Haftstrafe gemeinsam mit ihrem Kind in einem Alter von bis zu sechs Jahren im sogenannten Mutter-Kind-Vollzug verbringen. Die Voraussetzungen hierfür sind sehr streng. Der Mutter-Kind-Vollzug kommt hauptsächlich dann infrage, wenn die inhaftierte Mutter die einzige (Haupt-)Bezugsperson des Kindes ist. Das Kindeswohl steht bei der Entscheidung an erster Stelle.

Dass diese Resozialisierungschance Vätern in Haft verwehrt und kleine Kinder von inhaftierten Vätern – sofern es sich bei diesen um ihre Hauptbezugsperson handelt – mit einem Bindungsabbruch konfrontiert werden sollen, ist nicht gerechtfertigt.

Daher soll entweder das bereits bestehende Mutter-Kind-Haus in Vechta in ein Eltern-Kind-Haus mit entsprechender Erweiterung der zur Verfügung stehenden Plätze ausgebaut oder eine neue, zusätzliche Einrichtung an eine JVA in Niedersachsen angegliedert werden. Vorbild kann dabei das Eltern-Kind-Haus in Engelsborg (Dänemark) sein. Bei Bedarf kann die Einrichtung auch als Vater-Kind-Haus ausgestaltet sein.

Die Rechtsgrundlage § 73 Niedersächsisches Justizvollzugsgesetz („Mütter mit Kindern“) soll geschlechtsneutral gefasst werden. Außerdem soll eine Norm geschaffen werden die die Vorhaltung einer Eltern-Kind-Einrichtung bzw. Mutter-/Vater-Kind-Einrichtungen in Niedersachsen regelt.

Reform der Niedersächsischen Bauverordnung – Sitzung des erweiterten Landesvorstands (06.03.2020)

Prolog

Das Thema Wohnen ist eines der drängendsten Themen unserer Zeit. Die Angebotsmieten haben sich den in den vergangenen Jahren – insbesondere in den A und B Städten – nahezu verdoppelt und liegen in den Oberzentren Hamburg, München, Frankfurt, Stuttgart und Berlin mittlerweile in der Neuvermietung deutlich oberhalb der 10-15 EUR/qm. Der Anteil der Miete am Gesamteinkommen eines Haushalts steigt somit stetig. Auch Kaufpreise für Wohneigentum sind in den vergangenen Jahren kräftig gestiegen. Im Ergebnis fällt es immer mehr Menschen schwer, Geld zur Seite zu legen oder sich Eigentum zur Altersvorsorge zu kaufen. Politische Maßnahmen (Mietpreisbremse, Mietendeckel, Baukindergeld) konnten bislang nicht den gewünschten Effekt erzielen oder sind nicht gesetzeskonform.

Die Jungen Liberalen bekennen sich zum Prinzip des Eigentums. Wir wollen es möglichst vielen Menschen ermöglichen, sich eigenen Wohnraum in Form einer Eigentumswohnung oder eines EFH zu kaufen. Gleichzeitig ist es unser Ziel, dass Menschen langfristig nicht mehr als 1/3 ihres Haushaltseinkommens für Miete ausgeben müssen. Wir erkennen an, dass bei konstanter bis steigender Nachfrage nach Wohnraum insb. in Städten nur eine Vergrößerung des Angebots (=mehr Wohnraum) zielführend ist. Unser Ziel ist es daher, zukünftig deutlich mehr Wohnraum zu schaffen als bislang. Starke Eingriffe in das Eigentumsrecht (Mietendeckel) oder Beschränkung des Besitzes lehnen wir ab.

Mit diesem Antrag wollen wir bestehende Hürden in der Bauordnung abbauen und Weichen für die Zukunft stellen. Konkret fordern wir:

  •  Einrichtung einer webbasierten Plattform zur Einreichung von Bauanträgen
  • Verbindliche Service-Level für die Bauämter:— Innerhalb von 3 Tagen erfolgt eine Prüfung auf Vollständigkeit— Innerhalb von 2 Monaten erfolgt die Bearbeitung des Bauantrags

    — Bekommt der Antragsteller innerhalb von 2 Monaten keine Rückmeldung, gilt der Bauantrag als genehmigt (sofern Unterlagen vollständig sind)1

    – Verlängerungen der Bearbeitungszeit bedürfen der Einzelfallprüfung durch den Bauderzernenten

     

  • Dachgeschoss-Ausbauten sind anzeigepflichtig, bedürfen jedoch keiner Genehmigung
  • Innerhalb von Gebieten mit Mischnutzung (Wohnen und Gewerbe) ist eine Umwandlung von Gewerbefläche in Wohnraum anzeigepflichtig, bedarf jedoch keiner Genehmigung
  • Erteilte Baugenehmigungen gelten für einen Zeitraum von 3 Jahren als „Muster-BG“. Innerhalb eines Flurbereichs sind Neubauten lediglich anzeigepflichtig, sofern sie nicht negativ von der Muster-BG abweichen. („serielles Bauen“)
  • Erstellung eines Personalsbedarfs-Plans für das Bauamt mit Horizont von 10 Jahren. Hier ist unter Berücksichtigung von Fluktuation und ruhestandsbedingten Abgängen eine Personalplanung mit Personalaufbau zu erstellen und mit konkreten Maßnahmen zu hinterlegen (z.B. Weiterbildung von MA, Rekrutierungskonzepten, Personalleihe aus anderen Behörden).

 

1 Im Hinblick auf den Eingang des Antrags bei der zuständigen Behörde und des entsprechenden Zeitpunktes, ist der Antragssteller zum Nachweis verpflichtet, wenn er sich deswegen auf die Genehmigungsfiktion berufen möchte. Sofern diese fingierte Genehmigung als nichtig erachtet werden sollte bzw. zurückgenommen oder widerrufen werden soll, wird hierfür auf die Regelungen der 43ff VwVfG verwiesen

Wohn- und Obdachlosigkeit in Hannover: “Asphalt ist keine Zeitung, Asphalt hat eine Zeitung”

Selten haben wir an einem programmatischen Abend so viel gelernt wie auf unserer Veranstaltung mit dem Asphalt-Geschäftsführer Georg Rinke.

 

„Hintergrundidee der Veranstaltung war es, sich mit der steigenden Obdachlosigkeit in Hannover zu beschäftigen. Über die regionale Presse erfährt man häufig über Projekte wie Housing First, Mecki 2.0 und die ganze ‚Raschplatzproblematik‘. Wir wollten aus der Praxis erfahren, wo politischer Handlungsbedarf besteht und wie sinnvoll aktuelle Ansätze sind“ erklärt Katharina Wieking, die Vorsitzende der JuLis Region Hannover.

 

„Was wir mitgenommen haben war aber viel mehr als das: Lebensgeschichten; Verständnis für psychische Probleme und Hürden in Ämter zu gehen oder auch die Scham sich an Familie und Freunde zu wenden; Bewunderung für diejenigen, die tagtäglich daran arbeiten einen Unterschied zu bewirken und diejenigen, die sich selbst aus diesem Kreislauf herauskämpfen können“ heißt es weiter.

 

„Asphalt“ spielt dabei in Hannover eine ganz maßgebliche Rolle. Die Organisation produziert eine Zeitschrift, die von Wohnungs- und Obdachlosen, aber auch von Menschen am Existenzminimum selbstständig vertrieben wird. Hilfe zur Selbsthilfe sei das Motto. Doch hinter dem Projekt steht noch viel mehr. Schulbesuche der Verkäuferinnen und Verkäufer, die über ihr Schicksal aufklären; gemeinsame Veranstaltungen wie Kochen oder der Besuch von Sportveranstaltungen; eine Anlaufstelle für psychische Probleme oder soziale Kontakte; Bewerbungshilfen; eine Kleidersammlung. Damit wird „Asphalt“ zum Sprachrohr für bedürftige Menschen in Hannover, kann Probleme vermitteln und Menschen sichtbar machen.

 

So inspiriert das Projekt, was mit seinen vielfältigen Aktionen stetig über sich selbst hinauswächst, auch dazu über sich selbst hinauszuwachsen.

„Es gilt sich mit dem Thema dauerhaft auseinanderzusetzen. Denn: Nur wer sich mit den Menschen beschäftigt, sieht sie auch. Jede und jeder kann hierfür einen Beitrag leisten. Ein wertschätzender Umgang, insbesondere die aktive Kommunikation, Nachfragen, was Wünsche und Bedürfnisse sind, aber auch die Akzeptanz, wenn es keine gibt, kann jede und jeder von uns schon heute umsetzen“ appelliert Wieking.

 

„Selbstverständlich haben wir viele politische Ansätze mitgenommen, an denen wir nun arbeiten. Im März stehen der Regionsparteitag der FDP Region Hannover und der Stadtparteitag der FDP Hannover an. Bis dahin werden wir unsere Ideen in einem Antrag formulieren, um diese in unsere Mutterpartei zu tragen, die in der hannoverschen Vertretung schließlich auch im Ampel-Bündnis Einfluss geltend machen kann“ kündigt Wieking das weitere Vorgehen an.

 

 

Monatliches Gedenken: Stolpersteine pflegen

Die Erinnerungskultur an die nationalsozialistische Schreckensherrschaft wird in Deutschland mittlerweile in vielfältiger Weise gelebt. Denkmäler, Erinnerungsstätten, fächerübergreifender Unterricht sowie Berichte von Zeitzeuginnen und Zeitzeugen helfen, Rassenideologie, politische Verfolgung und organisierte Massenermordungen nicht zu vergessen.

Auf kommunaler Ebene sind vor allem die Stolpersteine von Relevanz. Dabei werden Menschen gewürdigt, die aufgrund ihrer Zugehörigkeit zum Judentum, politischen Einstellung, sexuellen Orientierung, Mitwirkung in Widerstandsbewegungen oder ethnischen Herkunft verfolgt, deportiert, ermordet worden sind. In Hannover gibt es 421 davon.

Die Erinnerung daran wollen wir erhalten. Deshalb pflegen wir an einem ausgewählten Tag im Monat Stolpersteine. Dabei haben wir uns jeweils einen Tag ausgesucht, der mit den Personen auf den Stolpersteinen in Zusammenhang steht. Es geht einerseits darum, das individuell tragische Schicksal dieser Menschen herauszuarbeiten und gleichzeitig an die vielen hannoverschen Opfer ein und desselben Regimes zu erinnern.

Ziel ist es auch, mit dieser Aktion möglichst viele junge Menschen zu erreichen. Alle, die diese Aktion selbst aufgreifen oder gemeinsam mit uns putzen wollen, sind herzlich willkommen.