Staatliche Förderungen und Zuschüsse an kirchliche Einrichtungen sollen nur noch für Stellen verwendet werden dürfen, die nicht den Besonderheiten des kirchlichen Arbeitsrechts unterfallen.
Staatliche Förderungen und Zuschüsse an kirchliche Einrichtungen sollen nur noch für Stellen verwendet werden dürfen, die nicht den Besonderheiten des kirchlichen Arbeitsrechts unterfallen.