Immer häufiger kommt es vor, dass Personen unlautere Methoden anwenden, um die theoretische Fahrprüfung zu bestehen – mehrere tausend Fahrschüler werden jährlich erwischt. Diese Entwicklung birgt ein besorgniserregendes Problem: Diejenigen die betrügen, bleiben ohne Konsequenzen. Den Betrügern droht keinerlei ernste Strafe, da die Täuschung weder eine Ordnungswidrigkeit noch ein strafrechtliches Vergehen darstellt. Ihre Handlungsweise kann weder als klassischer Betrug noch als Urkundenfälschung betrachtet werden. Die einzige „drohende“ mögliche Sanktion für diejenigen, die schummeln, besteht in einer Sperrung für die Teilnahme an der theoretischen Führerscheinprüfung für maximal sechs Monate. Doch selbst hier zeigt sich ein Problem: Es existiert keine zentrale Kennzeichnung für Prüflinge, die bei der Theorieprüfung erwischt wurden. Aufgrund dessen haben diese Prüflinge die Möglichkeit, sich bereits vor Ablauf der Sperrfrist bei anderen Prüforganisationen erneut anzumelden oder wiederholt betrügerische Versuche zu unternehmen, bis sie ihr Ziel erreichen.
Für die Jungen Liberalen ist klar, dass Prüflinge, die bei der Theorieprüfung schummeln, zweifellos eine ernsthafte Gefährdung für den Straßenverkehr darstellen und schnellstmöglich aus dem Verkehr gezogen werden müssen.
Deshalb fordern wir:
– Die Einrichtung eines zentralen Registers, das Prüfungsverstöße dokumentiert und festhält.
– Personen, die bei ihrer eigenen Prüfung betrügen oder Betrug durch Dritte in Anspruch nehmen, sollten mit einer angemessenen Geldstrafe belegt werden und für einen Zeitraum von einem Jahr von weiteren Prüfungen ausgeschlossen werden. Bei wiederholtem Vergehen sollte die Sperrfrist auf drei Jahre erhöht werden.
– Personen, die gewerbsmäßig Dienstleistungen anbieten, um bei Fahrprüfungen zu betrügen, sei es durch das Stellvertreten bei Prüfungen oder das Vermitteln von Stellvertretern, sollten je nach Schwere des Falles mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bestraft werden.
Sunset-Klausel: 3 Jahre