Lebenslanges Lernen ist die Grundlage für ein selbstbestimmtes Leben, in welchem der Lebensunterhalt auch bei hoher Flexibilität gesichert ist. Doch lebenslanges Lernen sucht man in Deutschland vielfach vergebens. Immer noch existiert der Begriff „ausgelernt“, immer noch bilden sich nur wenige nach einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss weiter.
Doch auch berufsqualifizierende Abschlüsse verlieren ihren Wert, wenn die Fachkräfte ihre formalen Kenntnisse nicht regelmäßig auffrischen. Aus diesem Grund fordern wir Junge Liberale Niedersachsen, Abschlussbezeichnungen um eine Jahreszahl zu ergänzen, z.B. „Bachelor of Arts (2015).“ Die Jahreszahl soll dabei das Jahr der zuletzt abgeschlossenen akkreditierten fachbezogenen Fortbildung darstellen. So ist direkt erkenntlich, ob die Abschlussinhaberin oder der Abschlussinhaber auf dem aktuellen Stand seines Fachbereichs ist.
Transparenz ist uns auch bei der Qualität von Weiterbildungsangeboten wichtig. Hierzu fordern wir, dass unabhängige Prüfanstalten die bestehenden Weiterbildungsangeboten bewerten und entsprechend ihrer Anforderungen mit Gütesiegeln versehen. Um die Verbraucher vor Risiken einer ungewollten Fehlinvestition oder Zeitverschwendung zu schützen, ist es unabdingbar, dass diese sich einfach und schnell über sein angestrebtes Fortbildungsziel informieren können. Dies gilt insbesondere für Weiterbildungsmaßnahmen, die im Rahmen des Bezugs von Arbeitslosengeld II durchgeführt werden.
Um diese Faktoren zusammenzubringen ist unser Lösungsvorschlag eine unbürokratische digitale Bildungsarena, in der Weiterbildungsinteressierte die Angebote privater wie öffentlicher Träger transparent miteinander vergleichen, buchen und teilweise direkt digital durchführen können. Hierbei soll auch das individuelle Profil der Lernenden so Berücksichtigung finden, dass diese ihre jeweiligen Ziele damit verwirklichen können. Die Bildungsarena umfasst dabei vielfältige Aus und Weiterbildungs sowie Auffrischungsformate von E-Learning-Angeboten bis hin zu Präsenzstudiengängen.
Deutschland braucht eine progressive Weiterbildungskultur, damit diese Angebote auch wahrgenommen werden. Hierzu benötigt der oder die Einzelne unter Umständen Unterstützung von Weiterbildungsprofis. Die Beratung von Arbeitnehmern soll durch den Arbeitgeber organisiert werden. Diesen wollen wir verpflichten, jeder Mitarbeiterin und jedem Mitarbeiter jährlich ein Beratungsangebot zu unterbreiten. Der Beratungsträger soll organisatorisch und finanziell unabhängig vom Arbeitgeber sein, um eine neutrale Beratung im Sinne der Angestellten zu ermöglichen. Informationen über Beratungsinhalte sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen insbesondere nicht dem Arbeitgeber mitgeteilt werden. Wer fünf Jahre oder länger keine Weiterbildungsberatung besucht hat, ist zur Annahme des Beratungsangebots durch den Arbeitgeber verpflichtet.
Im Sinne eines präventiven Vorgehens zur Beschäftigungssicherung sollen die 40 Beratungskosten von der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung getragen werden. Denn eine breite und fortwährende Qualifizierung ist der Garant dafür, auch in einer digitalisierten und automatisierten Arbeitswelt bestehen zu können.
Neben Transparenzmaßnahmen ist für uns aber auch entscheidend, dass Lernwillige auch die Möglichkeiten erhalten, Weiterbildungsangebote wahrzunehmen. Hierfür sind insbesondere zwei Bedingungen zu nennen: Zeit und Geld.
Um Arbeitnehmern die Zeit zu gewähren, besteht heute in vielen Bundesländern, darunter Niedersachsen, bereits die Möglichkeit, Bildungsurlaub zu beantragen. Diesen wollen wir reformieren! Statt eines Anspruchs von fünf Arbeitstagen fordern wir eine Umwandlung in einen Anspruch von 50 Arbeitsstunden. So besteht mehr Flexibilität, in Teilzeit oder in Abendveranstaltungen stattfindende Weiterbildungsmaßnahmen zu besuchen, auch wenn diese über längere Zeiträume laufen. Auch eine bessere Vereinbarkeit von Beruf, Weiterbildung und Familie kann durch diese Wahlfreiheit erreicht werden. Um keine Missverständnisse darüber zuzulassen, dass Fortbildung nicht der Erholung dient, wollen wir fortan von „Entwicklungszeit“ sprechen.
Damit auch finanzielle Mittel keine unüberwindbare Hürde darstellen, soll die tarifliche Einkommensteuer um die sonstigen Steuerermäßigungen durch Fortbildungskosten um 50 Prozent der Ausgaben, höchstens jeweils 825 Euro für Einzelveranlagte, im Fall der Zusammenveranlagung von Ehegatten höchstens jeweils 1.650 Euro, ermäßigt werden. Hierzu zählen explizit auch Kinderbetreuungskosten, die ggf. zur Wahrnehmung von Weiterbildungsangeboten erforderlich sind. Darüberhinausgehende Ausgaben werden wie reguläre Werbungskosten behandelt.
Sunset-Klausel: 5 Jahre