01.12.2023

SCHLUSS MIT DER DITIB – FÜR EINEN FREIEN ISLAM IN DEUTSCHLAND

Am 16.11.2023 bekam ein hochrangiger Funktionär der afghanischen Taliban die Möglichkeit, eine Hassrede in Köln zu halten. Er spricht von islamistischen Erfolgen in Afghanistan, davon kritischen Medien zu misstrauen und ruft zu hohen Spenden für die militantisch – islamistische Miliz auf – Betreiber und Eigentümer der Räumlichkeit: die DiTib.

Die DiTib steht seit Jahren unter schärfster Kritik. Sie bezeichnen sich selbst als Religionsgemeinschaft, sind aber personell, strukturell und finanziell abhängig vom türkischen Staat, der sie kontrolliert. Sie agieren als Sprachrohr des türkischen Präsidenten Erdogan. Von vielen wird sie als Vorfeldorganisation der türkischen AKP angesehen. 

Der Verband stellt dennoch die größte migrantisch, islamische Community in Deutschland dar. Wir beobachten die fortwährenden Eskalationen durch die DiTib kritisch und mit Sorge. Um einen freien, demokratischen Islam in Deutschland zu ermöglichen und vor allem zu stärken, braucht es Strukturen, die auffangen und dabei trotzdem Hass und Hetze im Keim ersticken. 

Die Jungen Liberalen Region Hannover fordern daher: 

  1.     Transparenz

Die Satzung des in Köln ansässigen Vereines ist nicht öffentlich einsehbar. Die Einsicht muss am Amtsgericht Köln beantragt werden. Wir fordern die sofortige Offenlegung der Satzung. Zudem lebt der Verein von ausländischen Spenden. Auch diese müssen von allen Untergliederungen unabhängig von der Höhe offengelegt werden. 

  1.     Betätigung und Verfassungsschutz

Das Engagement der DiTib muss sofort auf den Prüfstand gestellt werden. Es ist sowohl die sofortige Prüfung eines Betätigungsverbotes als auch eine Prüfung durch den Verfassungsschutz zu veranlassen. Bereits vorherige Bemühungen zeigen, dass verschiedene Landesverfassungsämter sich mit einer Einstufung als Verdachts – und sogar Beobachtungsfall beschäftigt haben. 

Die fortschreitenden Radikalisierungen müssen mit mittelfristigen Maßnahmen aus dem gesellschaftlichen Leben verbannt werden. Daher muss es ein Verbot von DiTib Veranstaltungen an allen Bildungseinrichtungen geben. Zudem sollen DiTib Imame nicht mehr als Seelsorger an deutschen Gefängnissen eingesetzt werden können. 

  1.     Staatliche Unterstützung und Kontrolle 

Bundesländer, die Staatsverträge mit der DiTib geschlossen haben (z.B. Nordrhein–Westfalen sowie Hamburg) sollen diese sofort auflösen. Der deutsche Staat muss die Imamenausbildung durch die DiTib strenger kontrollieren. Dafür muss die DiTib staatliche Überwachung im Laufe der Ausbildung überhaupt möglich machen, sowie jährliche Berichte über Lehrinhalte, Dozenten sowie ausländische Bildungsstätten offenlegen. Über kurz oder lang muss die Ausbildung in Deutschland tätiger Imame primär in Deutschland sowie die Akkreditierung von im Ausland ausgebildeter Imame nur bei Bekenntnis zur Freiheitlich-Demokratischen Grundordnung und zum Existenzrecht des Staates Israel erfolgen.

Wir bekräftigen und unterstützen die eingeführte Deutschpflicht im Rahmen der Änderung der Beschäftigungsordnung (§ 14 Abs. 1a BeschV). 

Sunset-Klausel: 1 Jahr

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