Mit dem Taser auf Streife fahren – Polizeiautos mit Distanzelektroimpulsgeräten ausstatten

Die Kreismitgliederversamlung der Jungen Liberalen Region Hannover möge beschließen:

Distanzelektroimpulsgeräte (umgangssprachlich „Taser“ genannt) dürfen in Niedersachsen bislang nur in Einsätzen des SEK Niedersachsen verwendet werden. Mit einem Taser wird eine Person mehrere Sekunden lang handlungsunfähig gemacht. Aus einer Distanz von zwei bis fünf Metern schießt der Polizist mit Draht verbundene Pfeile ab, die einen Zentimeter tief in die Haut eindringen und Stromimpulse abgeben. Polizistinnen und Polizisten können eine angreifende Person somit auf Distanz halten. Unter normalen Umständen gelingt dies ohne das Risiko einer tödlichen Verletzung (vgl. Nds.-Drucksache 18/10968, Frage 6 und 9).

Das SEK darf hierbei nur unter den engen Voraussetzungen der §§ 69 ff. Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes sowie des (als Verschlusssache eingestuften) Erlass MI v. 18.06.2019 auf den Taser zurückgreifen. Der Einsatz des Tasers ist somit ausdrücklich auf solche Fälle beschränkt, bei denen durch den Gebrauch des Tasers die Anwendung von anderen Waffen vermieden werden kann. Zudem darf außer in Fällen der Notwehr und Nothilfe das Gerät nicht gegenüber Kindern eingesetzt werden. Bei erkennbar schwangeren Frauen, herzvorgeschädigten Personen oder bei Personen unter Drogeneinfluss wird aus vorbeugenden Gründen auf den Einsatz verzichtet. Die Jungen Liberalen Region Hannover unterstützen diese engen Einsatzvoraussetzungen. Der Einsatz von Tasern ist für die Betroffenen schmerzhaft und kann, teilweise erhebliche, Gesundheitsverletzungen zur Folge haben.

Gleichwohl können Taser eine sinnvolle Ergänzung des alttäglichen polizeilichen Maßnahmenkoffers sein und stellen eine nicht-letale Alternative zu Schusswaffen dar. Insbesondere wirkt bereits die Androhung mit seinem Einsatz deeskalierend. Nachdem Rheinland-Pfalz Ende 2018 als erstes Bundesland den Taser im polizeilichen Streifendienst eingeführt hatte, kam eine wissenschaftliche Begleitstudie zu dem Ergebnis, dass im Evaluationszeitraum von Dezember 2018 bis Ende November 2019 in 76% aller 139 Fälle, in denen der Taser eingesetzt wurde, alleine die Androhung eines Einsatzes zur Deeskalation der Situation beigetragen hatte. Seitdem folgten in ähnlichem Umfang Brandenburg, Hessen, NRW und das Saarland.

Die maßgebliche Begründung des Niedersächsischen Innenministeriums für den status quo, nämlich der „hohe Trainingsaufwand“ für den Umgang mit dem Taser und der „eventuellen Wirkungslosigkeit“ des Tasers (vgl. Nds.-Drucksache 18/10968, S. 2), legt die beharrenden Kräfte in der Großen Koalition deutlich offen. Ein solche Argumentationsmuster ist angesichts der gegenwärtigen Dauer der Grundeinweisung von nur zwei Tagen und den nachgewiesenen erfolgreichen Einsätzen entlarvend und zeigt die Notwendigkeit einer liberalen Innenpolitik auf.

Wir Junge Liberale Region Hannover fordern daher, und schließen uns insoweit auch der Deutschen Polizeigewerkschaft Niedersachsen in ihrer Forderung an, dass sich Niedersachsen das Modell aus Rheinland-Pfalz und den nachfolgenden Bundesländern zum Vorbild nehmen soll. Wir fordern, Taser – unter den aufgezeigten engen Einsatzvoraussetzungen – auch für Streifenpolizisten zuzulassen und mindestens jeden Streifenwagen mit einem Taser auszustatten.

Sunset-Klausel: 10 Jahre